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Geschichte - Seite 3

Im Dezember 1895 kann damit begonnen werden, das „reiche Ergebniß der Matrikel-Arbeiten der von der deutschen Adelsgenossenschaft eingesetzten Kommission" zu veröffentlichen. Das Ergebnis ist das „Jahrbuch des Deutschen Adels", von dem drei Bände (1896, 1898 und 1899) erscheinen, bis im Einvernehmen mit der DAG der Verlag Justus Perthes in Gotha im Januar 1900 ein „Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser" und im November 1906 ein „Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser" herausgibt und damit zwei neue Reihen einrichtet, die ebenfalls bis 1942 fortgesetzt werden können.

Auf dem Adelstag am 22.Februar 1900 wird als Nachfolger des aus Altersgründen ausscheidenden Majors Emil v.Maltitz der Fürstlich schaumburg-lippische Kammerherr Dr.jur.utr. et phil. Stephan Kekulé v.Stradonitz zum Leiter der „Abtheilung IV" gewählt. Auch er, ein Sohn des Chemikers August Kekulé, des Entdeckers des Benzolrings, gehört zu den bedeutenden Genealogen. „Seine grundlegenden Arbeiten zur Begriffsbestimmung der Genealogie und zu ihrer Methodologie, insbesondere für die Durchsetzung des [später nach ihm benannten] Ahnen-Bezifferungssystems" sind noch heute von Bedeutung. Allerdings bekleidet er das Amt in der DAG nicht über einen längeren Zeitraum, denn schon auf dem Adelstag am 20.März 1903 wird Dr.phil. Max v.Stojentin „zum Vorsitzenden der Abteilung IV" gewählt.

Vom Ersten Weltkrieg, in dem etwa 5000 Angehörige des deutschen Adels gefallen sind, von dem Ausbruch der Revolution, dem Ende der Monarchie und der Ausrufung der Republik im November 1918, von dem Verlust vor allem der Gebiete Posen, Westpreußen und Ost-Oberschlesien sowie von der Auflösung des deutschen Heeres wird der deutsche Adel besonders betroffen. Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11.August 1919 bestimmt, daß die öffentlich-rechtlichen Vorrechte der Geburt oder des Standes aufzuheben seien und daß Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Gleichzeitig werden aber die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt und können nun auch durch Adoption und nichteheliche Geburt übertragen werden. Bisher war in solchen Fällen nur der Name ohne Adelsbezeichnungen übergegangen.

Nach Auflösung des Königlich preußischen Heroldsamtes im Jahre 1919 wird eine „Buchungseinrichtung für den deutschen Adel" gegründet und zwar durch den Oberjustizrat a.D. Freiherrn Albrecht v.Houwald, der bisher diesem Heroldsamt angehört hat. Er muß allerdings noch im November 1922 feststellen, „daß die junge Einrichtung mit den denkbar größten äußerlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte und noch hat. Die äußerlichen Schwierigkeiten bestehen darin, daß die Buchungshauptstelle bisher keine Unterkunft hat, in der sie rechtlich gesichert ist. Wegen der räumlichen Verbindung mit der Heroldsamtsregistratur und -bücherei war sie nach Auflösung des Königlichen Heroldsamtes, als dessen private Fortsetzung sie ja gedacht und gegründet ist, zunächst provisorisch in den früheren Amtsräumen des Heroldsamtes verblieben. Durch Anordnung des Preußischen Justizministers, als Mietsinhabers dieser Räume, ist sie jedoch seit Mitte August d.J. aus denselben ausgewiesen worden und hat ganz aufs Ungewisse zunächst 3 andere Räume, über welche der Preußische Finanzminister das Verfügungsrecht hat, im Schloß Bellevue mit Beschlag belegt. [...] An sich ist die Buchungshauptstelle an das Schloß Bellevue ja leider nicht mehr gebunden, seit der Preußische Justizminister unter dem Vorgeben, der Rechtsnachfolger des aufgelösten Königlichen Heroldsamtes zu sein, dessen gesamten Nachlaß an Büchern, Akten, Sammlungen, Ausrüstungsstücken usw. aus dem Schlosse Bellevue nach dem Justiz-ministerium Mitte August kurzerhand hat über-führen lassen. Dem gegenwärtigen Buchstellenleiter persönlich ist zwar nach wie vor unbeschränkter Zutritt zur Bücherei zugesichert worden, dagegen ist die Benutzung der Heroldsamtsakten an solche Bedingungen geknüpft, daß sie dadurch fast unmöglich gemacht ist."

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