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Geschichte - Seite 4

Während im Königreich Sachsen die entsprechenden Akten zu uneingeschränkter Nutzung bei der Sächsischen Stiftung für Familienforschung deponiert worden waren, sperrt sich die preußische Verwaltung gegen entsprechende Bemühungen. Der Preußische Justizminister hat “die Eingabe der D.A.G., ihr die Durchsicht der Heroldsamtsakten zu erleichtern, nicht nur abgelehnt, sondern sich dahin geäußert [...], daß er die ‘Tendenzen der D.A.G., wie sie in der Anlegung der Adelsmatrikel und der Vornahme von Namensprüfungen zum Ausdruck kommen, durch Hergabe amtlichen Materials aus den Akten des ehemaligen Heroldsamtes zu unterstützen, anstand nehmen müsse’”. Diese Haltung ist aus der Sicht des Ministeriums verständlich. Nach der Abschaffung des Adels durch Art.109 WRV ist dort kein Raum für eine Differenzierung zwischen historisch berechtigten Namensträgern und solchen, die nur dank einer Adoption das Recht zur Führung eines adeligen Namens erlangt haben.

1921 nimmt der Hauptvorstand der DAG die “Geschäftsanweisung für Arbeitsabteilung IV der D.A.G. eisernes Buch und allgemeine Adelsmatrikel” an, und 1928 wird auch die “Buchungshauptstelle” für das “Eiserne Buch Deutschen Adels Deutscher Art” (EDDA) von der DAG übernommen.

Der Übergang des Deutschen Reiches von der Monarchie zur Republik führt auch zu einer Satzungsänderung der DAG. Die Neufassung wird am 4.Februar 1921 behördlich bestätigt. “Einer ihrer wesentlichsten Punkte ist, daß von nun an auch Damen Mitglieder der Genossenschaft werden können.”. Die neue Satzung enthält aber auch den folgenden neuen, rassisch begründeten Absatz: “Wer unter seinen Vorfahren im Mannesstamm einen nach dem Jahre 1800 geborenen Nichtarier hat oder zu mehr als einem Viertel anderer als arischer Rasse entstammt oder mit jemand verheiratet ist, bei dem dies zutrifft, kann nicht Mitglied der D.A.G. werden.”

In der Öffentlichkeit und in den Medien meldet sich sich der Adel nur zu besonders aktuellen Tagesthemen. Als 1921 die gerichtliche Freigabe zur Aufführung des “Reigen” von Arthur Schnitzler (1862-1931) die Wogen der Entrüstung hoch gehen läßt, äußert sich der Adelsmarschall wie folgt: “Ueber künstlerischen Wert und Tendenz des Stückes mag man verschiedener Ansicht sein, zweifellos ist, daß die öffentliche Vorführung solcher Szenen der christlichen Moral und Weltanschauung widerspricht. Wir treten ein für die Würde der Frau; wir sehen in ihr die Gefährtin des Mannes, die Mutter unserer Kinder und kommender Geschlechter, der wir Ehrfurcht und Achtung entgegenbringen. Solcher uns durch unsere Ueberlieferungen in dem deutschen Adel vererbten christlichen Auffassung schlägt die öffentliche Vorführung von Szenen, wie sie der Reigen enthält, ins Gesicht. Es liegt übrigens eine bittere Ironie darin, daß fast in dem gleichen Augenblick, in dem der Frau gesetzlich völlige Gleichstellung mit dem Manne gewährt wurde, ein gerichtliches Urteil die Aufführung von Szenen gestattet, durch welche dieselbe Frau zur Sklavin der Leidenschaft ausschweifender Männer herabgesetzt wird. Das Gericht hat zugunsten der modern religionslosen Weltanschauung entschieden. Der deutsche Adel vertritt die christliche Weltanschauung und will sie auch öffentlich bekennen.” Diese Äußerung entspricht vollkommen den Zielen der ersten der vier auf dem Adelstag am 25.Februar 1888 begründeten Arbeitsabteilungen der DAG, die “für die Aufrechterhaltung und Verbreitung der sittlichen Grundsätze der Genossenschaft” zuständig war.

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