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Geschichte - Seite 5

In diesem Sinne verfaßt die DAG 1921 einen “Aufruf an den deutschen Adel! In steigendem Maße macht sich vieler Orten ein Luxus der Lebenshaltung bemerkbar, der zu der von Tag zu Tag vermehrten Not unseres Vaterlandes und weiter Kreise des deutschen Volkes in schroffstem Gegensatz steht und in hohem Grade zur Verschärfung der Klassengegensätze beiträgt. Pflicht des deutschen Adels ist es, sich von diesem Treiben fernzuhalten und durch Einfachheit seiner Lebensführung, durch Makellosigkeit seines Lebenswandels, durch Tüchtigkeit, Arbeit und ernste Lebensauffassung vorbildlich für das ganze Volk zu wirken. Das äußere Erkennungszeichen für Mitglieder des deutschen Adels soll Einfachheit und Anspruchslosigkeit, das innere Band, das ihn zusammenhält, Pflichterfüllung und Sittenreinheit sein. Sich hierin auf dem Boden deutscher, christlicher Volksgemeinschaft hervorzutun, betrachtet der deutsche Adel als seine wichtigste Aufgabe in heutiger Zeit.”

Die Auswirkungen des Art.109 WRV machen eine Differenzierung zwischen historisch berechtigten Namensträgern und solchen, die nur dank einer Adoption das Recht zur Führung eines adeligen Namens erlangt haben, notwendig. Deshalb ist 1923 “bei der Hauptgeschäftsstelle [der DAG] eine neue Abteilung für den Kampf gegen den Scheinadel gegründet worden, dem sich durch unsere moralisch so verkommenen Zustände ein reiches Feld der Tätigkeit eröffnet hat. Mit der Veröffentlichung der Scheinadelslisten im Adelsblatt ist begonnen worden, und wenn damit auch mancherlei Kämpfe verbunden sind, so wird der Erfolg doch nicht ausbleiben.” Schon im Mai 1925 werden Listen mit 141 Fällen von Scheinadel an die Landesabteilungen der DAG versandt und 24 Fälle im Adelsblatt veröffentlicht.

Im Mai 1923 wird auf dem Adelstag in Hannover angeregt, einen “Adels-Prüfungs-Ausschuß” (APA) zu schaffen. “Er besteht zunächst aus dem engeren Vorstand und drei hinzugewählten Herren. Die Schwierigkeit des Stoffes und das ständige Wachsen der an ihn herangetragenen Aufgaben” macht eine Vergrößerung notwendig. “Erfreulicherweise gelang es, zwei Vertreter des ehemaligen Heroldsamtes zur Mitarbeit zu gewinnen”. Bei diesen handelt es sich um den Oberjustizrat a.D. Freiherrn Albrecht v.Houwald und den Kammergerichtsrat Joachim v.Owstien. Dem APA gehört schon 1925 auch der Regierungsrat Hans Friedrich v.Ehrenkrook an, der dann nach dem Zweiten Weltkrieg die Initiative zum Wiederaufbau der Institutionen des deutschen Adels ergreift.

Der APA “prüft und begutachtet adelsrechtlich zweifelhafte Fälle und legt sie dem Ehrenausschuß vor, der vorbehaltlich ev. späterer Königlicher Genehmigung entscheidet”. Der Ehrenausschuß ist das Organ des Ehrenschutzbundes des deutschen Adels. “In sein Arbeitsgebiet fallen im wesentlichen folgende Fragen:

  • Gehört eine Familie zum Adel?
  • Führt sie einen Titel zu Recht oder Unrecht?
  • Ist die Wiederaufnahme des Adels als berechtigt anzusehen?
  • Kann die durch Adoption herbeigeführte Namensänderung adelsrechtlich anerkannt werden oder nicht?
  • Entscheidung über strittige Fragen betreffend Aufnahme in die Gothaischen Genealogischen Taschenbücher.”
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