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Adel,
der durch förmliche Verleihung (Adelsbrief, Adelsdiplom) erworben
wurde. Die erste derartige Verleihung durch einen deutschen Kaiser ist
1360 erfolgt. Meistens werden die Begriffe Briefadel und Uradel als Gegensatzpaar
gebracht.
- Georg Freiherr v.
Frölichsthal: Nobilitierungen im Heiligen Römischen Reich.
Ein Überblick, in: Sigismund Freiherr v. Elverfeldt-Ulm (Hg.):
Adelsrecht, Limburg an der Lahn 2001, 67ff
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