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(lat.
comes magnus, comes principalis): Der Ursprung des Begriffes ist nicht
klar; Vermutungen gehen dahin, daß es sich um ursprünglich
um “Grafen” gehandelt hat, die ihr altes Territorium im 12.
Jahrhundert im Gegensatz zu vielen anderen, die zu Vasallen eines
größeren Fürsten wurden, behalten haben. Der
bekannteste Landgrafentitel stammt aus Thüringen und wurde nach
dem Aussterben der Landgrafen von Thüringen 1241 vom Haus Brabant
in Hessen weitergeführt. Reichsrechtlich kam dem Titel Landgraf
keine spezifische Bedeutung zu.
- Wilhelm Franck:
Die Landgrafschaften des Heiligen Römischen Reiches, Braunschweig
1873
- Graf Egbert
Silva-Tarouca: Landgraf, in: Genealogisches Handbuch des Adels Band 8,
XIX
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