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Wohl
in Anlehnung an die alten Ritterorden gab es in einigen Staaten eine
gesonderte Kategorie von Orden, bei denen statutengemäß mit
deren Verleihung eo ipso der Adel verliehen wurde oder mit denen der
Anspruch auf Verleihung des Adels bzw. eines höheren Adelsgrades
verbunden war.
Der erste Orden, der dies vorsah, war der 1757 von Kaiserin Maria
Theresia gestiftete Militär-Maria-Theresien-Orden. Ob der Adel
erblich oder ein persönlicher
Adel war, war in den
jeweiligen Ordensstatuten bestimmt. Orden, mit denen auch der Adel
erworben wurde, gab es in Bayern, Frankfurt, Hannover, Österreich,
Preußen, Sachsen, Württemberg und Würzburg.
- Roman Freiherr v.
Procházka: Nobilitierungen durch Ordensverleihungen, in: Herold
Jahrbuch 2, Berlin 1973,109ff
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