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(ius
cerae rubeae): Vom Kaiser verliehenes Privileg, mit rotem Wachs siegeln
zu dürfen.
Im Hochmittelalter wurde mit verschiedenfarbigem Wachs gesiegelt, ohne
daß es Regeln gegeben hätte, wer welche Farbe zum Siegeln
verwenden dürfe. “Erst zu Ende des 14. Jahrhunderts machte
die kaiserliche Kanzlei aus dem Recht des Rotsiegels ein Regal”
(Silva-Tarouca). Auf Grund der damit verbundenen Kosten wichen viele
auf andere Siegelfarben aus, doch scheint das Privileg zumindest in
Teilen seine Anziehungskraft recht lange behalten zu haben: Noch 300
Jahre später erhielt Bernhard v. Stillfried 1680
anläßlich der Erhebung in den böhmischen Herrenstand
auch die Rotwachs-Freiheit verliehen.
- Gustav Seyler:
Geschichte der Siegel, Leipzig 1894
- Graf Egbert
Silva-Tarouca: Rotwachs-Freiheit, in: Genealogisches Handbuch des Adels
Band 16, XXXVIII f
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