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(Freie
Minderstandes-Herrschaften): “Es waren dies in Schlesien
selbständige Güter, mit Jurisdiktion begabt, keinem
Fürstentum einverleibt, ohne ständische Rechte sei es in
einem Fürstentum und erst recht nicht auf den Fürstentagen.
Sie unterstanden unmittelbar dem obersten Herzog von Schlesien, es gab
ihrer 11.” (Klausa, 32)
- Georg Michael
Klausa: Freie Standesherrschaften, in: Deutsches Adelsblatt Nr. 2/1989,
28ff
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