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Die
Bezeichnung Adelsprädikat wurde und wird für unterschiedliche
Begriffe verwendet:
a) Das bloße
“von“ beim einfachen Adelsstand;
b) ein dem Stammnamen bei der Nobilitierung angefügter Zusatzname
(z.B. bei Conrad v. Hötzendorf der Zusatzname Hötzendorf);
c) ein Prädikat wie Hoheit,
Durchlaucht etc.
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