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(Anredeprädikat):
Die Prädikate wie Hoheit, Durchlaucht etc. wurden
ursprünglich wie Titel verliehen und waren über die
Jahrhunderte einer ständigen Nivellierung unterworfen, deren
Schilderung den vorliegenden Rahmen bei weitem sprengen würde. Als
Beispiel sei angeführt, daß das Prädikat Wohlgeboren im
16. und anfangs des 17. Jahrhundert nur an Angehörige
gräflicher Familien verliehen wurde. 1918/19 standen dem Adel
– beruhend auf Rechtsakt (wie monarchischer Verleihung im
Einzelfall oder Beschlüssen des deutschen Bundestages samt
einzelstaatlicher Umsetzung betreffend die (Standesherren) oder aus
Courtoisie - folgende Anredeprädikate zu:
a) Hoher Adel: Für
regierende Häuser ist der konkrete Einzelfall zu
überprüfen; für die Standesherren Durchlaucht,
Durchlauchtig Hochgeboren oder Erlaucht und für Nachgeborene,
denen kein gesondertes Prädikat zustand, Hochgeboren.
b) Niederer Adel: Für fürstliche Häuser, denen kein
sonstiges Prädikat gesondert verliehen worden war, Hochgeboren
bzw. in Österreich fürstliche Gnaden; für Grafen
Hochgeboren, für Freiherren Hoch- und Wohlgeboren bzw. in
Österreich Hochwohlgeboren und für Ritter und den
untitulierten Adel Hochwohlgeboren.
- Frhr. v.
Lüttwitz: Über die Führung von Titeln und
Prädikaten, in: Familiengeschichtliche Blätter,
2. Jahrgang (1904), 158ff
- Ernst
Mayerhofer/Graf Anton Pace: Handbuch für den politischen
Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen
Königreichen und Ländern, Fünfter Band, Fünfte
Auflage, Wien 1901, 127 FN 4
- Hermann Rehm:
Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren, München
1905
- René van
Rhyn: Geschichte der Adelsprädikate, in: Contact 4. Jahrgang
(1961), 57ff
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