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Im
Gegensatz zum üblichen erblichen Adel gab es in Bayern noch eine
Erbadel genannte Sonderform: Nach § 5 des bayerischen Adelsediktes
von 1818 bewirkte die Verleihung des Militär-(Max-Josef-)
Verdienst-Ordens bzw. des Zivil-Verdienst-Ordens (der Bayerischen
Krone) die Erhebung des Ausgezeichneten in den nicht vererbbaren persönlichen
Adel (Adelserwerb
durch Ordensverleihung ). Nach
französischem Vorbild hatte ein Ordensmitglied, dessen Vater und
Großvater ebenfalls diese Auszeichnung erworben hatten, Anspruch
auf taxfreie Verleihung des erblichen Adels. Ein derartiger Fall trat
erstmals 1897 in der Person von Dr. Ernst August v. Seuffert ein.
- N.N.: Über
den ersten Fall der Erlangung des Erbadels, in: Der deutsche Herold
1897,124
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