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Diejenigen
Personen und Korporationen, die im Heiligen Römischen Reich Sitz
und Stimme im Reichstag hatten. Dieser war seit 1489 in drei Kollegien
gegliedert, und zwar in das Kurfürstenkollegium, den Reichsfürstenrat und das
Städtekollegium. Zuständig war der Reichstag für die
Erklärung von Kriegen, den Abschluß von
Friedensverträgen, die Errichtung von
Reichsfürstentümern und die Gesetzgebung im Bereich des
Heerwesens und der Steuern. Hatte eine Person für sich die Stimme,
dann wurde sie als Virilstimme ausgeübt; die Stimme einer
Korporation (z.B. einer Grafenbank) wurde als Kuriatstimme bezeichnet.
- Eugen
Haberkern/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für
Historiker, Siebente Auflage, Tübingen 1987
- A. Gerlich:
Reichsstände, Reichsstandschaft, in: Handwörterbuch zur
deutschen Rechtsgeschichte, Berlin 1961-1998
- The Holy Roman
Empire: http://www.chivalricorders.org/nobility/holyroman
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