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Der
sogenannte systemmäßige Adel war ein österreichisches
Specificum und wurde 1757 durch Kaiserin Maria Theresia geschaffen.
Damals gewährte sie jenen Offizieren “Anspruch” auf
die taxfreie Erhebung in den Adelsstand, welche durch 30 Jahre
ununterbrochen, in der Linie mit dem Degen in der Faust gedient, und
sich während dieser Zeit durch stetes Wohlverhalten vor dem
Feinde, so wie durch eine ganz tadelfreie Conduite ausgezeichnet
haben”.
Mit geringen Adaptierungen bezüglich der Frage der anrechenbaren
Zeiten, der Definition des erforderlichen kriegerischen Ereignisses und
schließlich der Erweiterung des Anspruchs auf Adelserwerb auf alle jene
Offiziere, die zwar keine Teilnahme an einem kriegerischen Ereignis
vorweisen konnten, dafür aber 40 Jahre lang Dienst geleistet
hatten, bestand die Institution des systemmäßigen Adels in
Österreich bis 1918/1919.
- Reinhard
Binder-Krieglstein: Österreichisches Adelsrecht 1868-1918/19,
Frankfurt am Main 2000, 51 ff
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