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Dieser
konnte auf verschiedene Weise erfolgen:
1.
Eo ipso durch Übertragung innerhalb der Familie:
a) Vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der ehelichen Geburt;
b) vom adeligen Mann auf die nichtadelige Frau im Wege der
Eheschließung;
c) vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der Legitimatio per
matrimonium subsequens;
2.
durch Gnadenakt des Souveräns:
a) Verleihung des erblichen Adels durch den Souverän (Adelsverleihung, Recht zur);
b) Verleihung des erblichen Adels durch den Souverän im Wege der Legitimatio per
rescriptum principis, sofern die im
jeweiligen Einzelfall genau zu überprüfenden Voraussetzungen
vorlagen;
3.
auf Grund eines Rechtsanspruchs, dem in manchen Fällen ein
Gnadenakt des Souveräns folgte:
a) im Wege der Erwerbung eines Amtsadels;
b) im Wege der Erwerbung eines Ordensadels;
c) in Preußen und Bayern im Wege der Ersitzung des
Adels;
d) in Österreich durch Erwerbung des systemmäßigen
Adels.
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