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Jene
Familien, die erst nach 1400 “ihren Weg zum Adel durch allgemeine
Anerkennung, Inkorporierung, Connubium und Besitzerwerb gefunden
haben” (Fritsch), aber nie nachweisbar den Adel verliehen
erhalten hatten, wurden als “Alter Adel” bezeichnet.
Unter dieser Bezeichnung fanden sie ab dem Jahre 1922 Eingang in die
Reihe Adelige Häuser der gothaischen genealogischen
Taschenbücher, die bis dahin nur den Uradel und den Briefadel kannten.
Adelsrechtlich und historisch hat dieser Begriff, der heute auch nicht
mehr verwendet wird, keine Berechtigung. Ansonsten wurde der Begriff
“Alter Adel” noch in Bayern für jene Familien, die
1508 die Landstandschaft besaßen, und in der Freien
Reichsritterschaft für die
Ritterschaftsmitglieder mit adeligen Großeltern verwendet.
- Klaus Freiherr v.
Andrian-Werburg: Uradel?, in: Genealogisches Handbuch des in Bayern
immatrikulierten Adels IX, 31*ff, hier 36*
- Thomas Freiherr v.
Fritsch: Die gothaischen Taschenbücher: Hofkalender undAlmanach,
Limburg/Lahn 1968,108f
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