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Unterwerfung
eines zuvor reichsunmittelbaren Standes unter die Landeshoheit eines
anderen Reichsstandes. Bekannt sind die Mediatisierungen von 1803 durch
den Reichsdeputationshauptschluß und von 1806 im Gefolge des
Untergangs des römisch-deutschen Reiches (Standesherren, Reichsritterschaft).
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