|  |  | | Unterwerfung eines zuvor reichsunmittelbaren Standes unter die Landeshoheit eines anderen Reichsstandes. Bekannt sind die Mediatisierungen von 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß und von 1806 im Gefolge des Untergangs des römisch-deutschen Reiches (Standesherren, Reichsritterschaft). | |